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   BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99   

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BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99 (https://dejure.org/2000,12616)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2000 - 5 B 102.99 (https://dejure.org/2000,12616)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 5 B 102.99 (https://dejure.org/2000,12616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzlicher Ausschluss von Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse - Rechtskräftigkeit einer Entscheidung der Vorinstanz bei Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Fordern von bestätigenden Merkmalen im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.12.1999 - 5 B 105.99
    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Wenn der Senat demgegenüber in der Sache BVerwG 5 B 105.99 (BVerwG 5 C 37.99) in dritter Besetzung diese wortgleich auf Seite 3 des dortigen Beschwerdeschriftsatzes enthaltene Passage anders gewürdigt hat, so mag das dem § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht gerecht geworden sein, bindet aber das Bundesverwaltungsgericht (§ 132 Abs. 3 VwGO) und vermag einen Anspruch auf Gleichbehandlung nicht zu begründen.
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - SGb 1999, 358 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - SGb 1999, 358 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81

    Folgen eines Verstoßes des Gerichts gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - SGb 1999, 358 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 B 85.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Berechnung der Begründungsfrist der

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - SGb 1999, 358 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beseitigung unanfechtbarer das rechtliche Gehör

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - SGb 1999, 358 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 12.09.1989 - 5 B 57.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiederaufnahme eines durch

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Gegenvorstellungen gegen einen Beschluß, durch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen ist, aus Rechtsgründen ausgeschlossen (Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273).
  • BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99

    Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Daß die Prozeßbevollmächtigten der Kläger in dem Verfahren BVerwG 5 B 95.99, das zur Zulassung der Revision geführt hat (BVerwG 5 C 40.99), eine wortwörtlich identische Beschwerdebegründung vorgelegt haben, trifft nicht zu.
  • BVerwG, 21.12.1999 - 5 B 95.99
    Auszug aus BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99
    Daß die Prozeßbevollmächtigten der Kläger in dem Verfahren BVerwG 5 B 95.99, das zur Zulassung der Revision geführt hat (BVerwG 5 C 40.99), eine wortwörtlich identische Beschwerdebegründung vorgelegt haben, trifft nicht zu.
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